AGB

1. Offerten

Die Offerten ausgestellt von «Agentur zur Knolle – Knoblauch», gelten während 60 Tagen.

Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Die definitive Offerte erfolgt erst bei Auftragserteilung.

Sollte ein Offerte ausgestellt und anschliessend auf Wunsch des Kunden eine zusätzliche Arbeit verrichtet worden sein (Arbeit wie z.B.: Abklärungen, grafische Gestaltung, Skizzen. Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten, Termin vor Ort, Korrespondenz Aufwand etc.), ist dieser Aufwand in jedem Falle zu bezahlen. Sollte der Auftrag nicht zustande kommen, ist der Aufwand der bisherig geleisteten Arbeit ohne Rabatte/ Abzügen innert 10 Tagen ab Arbeitsdatum zu bezahlen.

Sollte der effektive Preis mehr als 15% höher sein, wie in der Offerte/Kostenvoranschlag kalkuliert, ist der Kundevorgängig zu informieren.

2. Aufträge

Aufträge sind grundsätzlich nur dann bindend, wenn sie durch die «Agentur zur Knolle – Knoblauch» bestätigt werden. Werden Aufträge oder Bestellungen durch Dritte erteilt, so ist und bleibt der Besteller weiterhin Vertragspartei und damit Schuldner bis zur vollständigen Bezahlung der Leistung. Dies gilt auch für etwaige Verzugskosten.

Werden Aufträge nach Auftragserteilung wieder zurückgezogen, so werden Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten, die bis dahin geleistet wurden in Rechnung gestellt.

3. Ausführung

Die «Agentur zur Knolle – Knoblauch» führt die Aufträge – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – auf der Grundlage des vom Auftraggeber angelieferten Daten aus. Werden bei den angelieferten Daten noch Änderungen und Anpassungen benötigt. die durch «Agentur zur Knolle – Knoblauch» ausgeführt werden müssen, so werden diese in Rechnung gestellt. Format-Änderungen und andere Anpassungen von Ihren Druckdaten müssen uns mitgeteilt werden.

Wenn das Design und das Layout von «Agentur zur Knolle – Knoblauch» übernommen wurde, wird der Auftrag erst nach dem digitalen ‚Gut zum Druck‘ ausgeführt. Für den Inhalt übernimmt «Agentur zur Knolle – Knoblauch» keine Verantwortung.

4. Copyright und Verwendungs- & Nutzungsrecht

Die von uns im Auftrag/ auf Wunsch erbrachten kreativen Leistungen, insbesondere die Erstellung von grafischen Entwürfen, Layout, Bild- und Textmarken usw. behalten wir uns alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber entlohnt mit seinem Entgelt nur die Dienstleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, sowie nicht das Recht zur weiteren Vervielfältigung.

Das Copyright kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegen ein schriftlich zu vereinbarendes Entgelt übertragen, welches erst nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber übergeht. Sollte ein Kunde, die Dienstleistungen von «Agentur zur Knolle – Knoblauch» beziehen (wie z.B. grafische Gestaltung, Skizzen, Termin vor Ort, Besprechungen, Abklärungen ertc.) und anschliessend jemand anderen/ eine andere Firma mit der Anpassung/Umsetzung (Verklebung, Druck, Gestaltung etc.) beauftragen, so muss «Agentur zur Knolle – Knoblauch» für die erbrachte Leistung/Aufwand entschädigt werden.

Werden die kreativen Leistungen von «Agentur zur Knolle – Knoblauch», insbesondere die Erstellung von grafischen Entwürfen, Layout. Bild- und Textmarken usw. widerrechtlich, ohne Absprache mit «Agentur zur Knolle – Knoblauch», verwendet/weitergeleitet/genutzt, besteht ein Urhebermissbrauch gemäss ‚Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte‘. was strafrechtlich verfolgt wird, wir an unseren Rechtsschutz weiterleiten, sowie eine Anzeige getätigt wird.

Sollte nichts anderes vereinbart worden sein, liegen die Verwendungs- & Nutzungsrechte ausschliesslich bei «Agentur zur Knolle – Knoblauch». Verwendungs- & Nutzungsrechtabtretungen sind nur im gegenseitigen Einvernehmen und nur schriftlich durch «Agentur zur Knolle – Knoblauch» zu erfolgen.

5. Zahlung

Die Zahlung erfolgt bei Abholung oder bei Lieferung. Sollte Zahlung per Rechnung vereinbart worden sein, so ist diese innerhalb 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig. Nach Absprache kann man diese Frist auf 30 Tage verlängern. Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Wird eine Anzahlung (üblicherweise 50%) vereinbart, so ist der zweite Teil der Anzahlung (die restlichen 50%) bei Fertigstellung fällig und umgehend zu zahlen. Nach Absprache und schriftlicher Bestätigung spätestens innert 12 Monaten ab Rechnungsdatum.

Wird eine Lieferung per Nachnahme vom Empfänger verweigert, kam diese nicht ordnungsgemäss zugestellt werden oder kam die Lieferung aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind, nicht zugestellt oder ausgeliefert werden, so muss der Auftraggeber für eine entsprechende Kostenpauschale des Auftragnehmers aufkommen. Die bestellte Ware wird unabhängig davon in Rechnung gestellt und gilt als sofort fällig.

6. Webdesign / Homepage

Wenn nicht anders – schriftlich – vereinbart, wird eine Homepage auf einem von «Agentur zur Knolle – Knoblauch» firmeneigenen Server erstellt. Kunden erhalten aus Sicherheitsgründen keinen Zugriff auf diesen Server, dies ist gründsätzlich nicht möglich – ohne Ausnahme. Der Kunde erhält bei Wahl der Zusatzoption „Eigenverwaltung“ (>Offerte, letzte Position) eine Einführung, sowie einen Login, mit welchem dieser sich einloggen und vordefinierte Texte/Bilder und/oder PDF’s anpassen kann. 

Es wird kein Zugriff auf Lizenzen/Lizenzschlüssel oder kostenpflichtige Plugins gewährt und der Kunde hat zu keinem Zeitpunkt (auch nicht mit der Auftragserteilung/Bezahlung) Anrechte auf eben diese, deren Nutzung oder Verwendung. Die Homepage wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, nur durch «Agentur zur Knolle – Knoblauch» betreut und der Auftraggeber hat kein Anrecht auf einen Transfer der Daten. Bei nachvollziehbaren Fällen, kann eine Ausnahme gemacht werden > Nach Genehmigung und gegen Vorkasse, kann «Agentur zur Knolle – Knoblauch» es erlauben, dass die Homepage zu einem anderen Anbieter transferiert wird.

Die pro angebrochenes Jahr fälligen Hostingkosten sind jeweils allerspätestens per Stichdatum (1. Tag des neuen Hostingjahres) fällig und stellen sicher, dass die Homepage ein weiters Jahr auf dem Server gehostet bleibt. Sie gewähren keine anderen Rechte oder Ansprüche. Werden die Hostingskosten nicht bezahlt, erfolgt automatisch ein Wartungsmodus und wenn innert 30 Tagen kein Kontakt aufgenommen wird/werden kann, die Deaktivierung des Nameservers bzw. der IP.

7. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche durch die «Agentur zur Knolle – Knoblauch» gelieferten Waren und Erzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von «Agentur zur Knolle – Knoblauch».

8. Lieferung

Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse auf dessen Rechnung. Sollte bei Übergabe der Ware durch Post, Spedition, Kurier etc. eine äusserlich sichtbare Beschädigung der Ware ersichtlich sein, so darf diese nur dann angenommen werden, wenn diese Mängel schriftlich beim Transportunternehmen an Ort und Stelle festgehalten werden.

Nachträglich eingereichte Schadensmeldungen werden nicht berücksichtigt. Die Lieferkosten sind abhängig vom Transport Gewicht und Weg.

9. Preise

Für alle unsere Produkte gilt die jeweils abgesprochene Summe, wie in der Offerte bzw. Rechnung ersichtlich, es sei denn, es wurde ein anderer Preis ausdrücklich und schriftlich von uns bestätigt. Verpackungsmaterial im üblichen Rahmen ist in den Preisen jeweils enthalten, es sei denn, der Auftraggeber wird auf etwas anderes hingewiesen.

10. Gerichtsstand

Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird St.Gallen (9000), Schweiz vereinbart.

11. Geltendes Recht

Als Grundlage für die Geschäftsbeziehung mit der «Agentur zur Knolle – Knoblauch» gilt grundsätzlich schweizerisches Recht.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der oben genannten Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, bleiben alle anderen Bedingungen hiervon unberührt. Die unwirksame/n Bedingungen werden durch die gesetzlichen Bedingungen ersetzt.